Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Liegt ein Diebstahl vor: Unbedingt zunächst Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Liegt ein Diebstahl vor: Unbedingt zunächst Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
Bis ca. 60,00 € (ggf. weitere Gebühren für die Verwahrung/Rücksendung einer ZB II bei finanzierten Fahrzeugen)
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen ist unverzüglich eine Umkennzeichnung bei der zuständigen Stelle vorzunehmen.
Ihr bisheriges Kennzeichen wird aufgrund der Verlustmeldung oder der Diebstahlsanzeige für 10 Jahre gesperrt.
Dadurch wird ein Kennzeichen mit einer neuen Buchstaben- Zahlenkombination erforderlich.
Wichtig: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.