Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen, eine Probefahrt machen oder müssen mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig werden.
Der Zeitraum der Kurzzeit-Zulassung beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Beantragung.
Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen, eine Probefahrt machen oder müssen mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig werden.
Der Zeitraum der Kurzzeit-Zulassung beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Beantragung.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland wenden sich an die Zulassungsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich aufhalten.
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland):
bei Firmen:
wenn der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat:
13,10 €
Bitte beachten Sie die Gültigkeit von maximal 5 Tagen ab der Beantragung (inklusive Sonn- und Feiertage).
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind generell nur bis zur nächsten Prüfstelle (auch Kfz-Werkstatt) innerhalb der Region Hannover erlaubt.
Neuerungen seit dem 01.04.2014:
Für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland:
Das Formular "Empfangsbevollmächtigung"(siehe Seitenende), muss vom Halter und Empfangsbevollmächtigten ausgefüllt und unterschrieben sein.
Beide Personen sollen persönlich erscheinen und müssen sich ausweisen können.