Sie haben Ihr Fahrzeug außerbetrieb gesetzt (abgemeldet) und möchten dieses wieder zulassen (anmelden).
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In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
Bis ca. 40,00 € (ggf. zzgl. Gebühren für die Verwahrung/Rücksendung einer ZB II, bei finanzierten Fahrzeugen)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Wichtig: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.
Öffnungszeiten:
Das Bürgerbüro erreichen Sie:
Mo. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mi. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr