Findet ein Halterwechsel statt, muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
Findet ein Halterwechsel statt, muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
• zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Bis ca. 60,00 € (ggf. zzgl. Gebühren für die Verwahrung/Rücksendung einer ZB II, bei finanzierten Fahrzeugen)
Zuzüglich fallen Kosten beim Schilderhersteller an.
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Wichtig: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.
Öffnungszeiten:
Das Bürgerbüro erreichen Sie:
Mo. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mi. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr