Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Sie haben die Möglichkeit, diese Dienstleistung Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln (siehe Link am Seitenende).
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
bei Firmen:
bei der Zulassung auf Minderjährige:
Bis ca. 60,00 € (ggf. weitere Gebühren für die Verwahrung/Rücksendung einer ZB II, bei finanzierten Fahrzeugen)
Wichtig: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.