Eine im Ausland geschlossene Ehe, eine im Ausland erfolgte Geburt oder ein im Ausland erfolgter Sterbefall zieht keine automatische Nachbeurkundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber nicht dazu verpflichtet - einen Antrag auf Nachbeurkundung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.
Wenn es im Einzelfall erwünscht ist, setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung.