Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Durch diese Anmeldung wird eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle übermittelt und die Abmeldung dort automatisch vorgenommen.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nach, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (siehe verwandte Dienstleistungen am Seitenende) zu ändern.