Wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie die neue Adresse binnen zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der zuständigen Stelle mitteilen.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (siehe verwandte Dienstleistungen am Seitenende) zu ändern sind.