Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden.
Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Ist mehr als eine Wohnung vorhanden, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung(-en) unterschieden.