Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Versorgungsleistungen durch die zuständige Stelle beginnen frühestens mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Verletzung gestellt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie