Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (Tag der ersten Zulassung).
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (Tag der ersten Zulassung).
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
Soll das H-Kennzeichen im Rahmen einer Zulassung zugeteilt werden, bitte noch zusätzlich die Dienstleistungen "KFZ- Ummeldung innerhalb der Region Hannover", "KFZ- Ummeldung von außerhalb der Region Hannover (mit Halterwechsel)", "KFZ- Ummeldung von außerhalb der Region Hannover (ohne Halterwechsel)", "KFZ- Neufahrzeuge zulassen" oder "KFZ- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (gleicher Halter)" beachten!
Bis ca. 16,00 €
Weitere Auskünfte über H-Kennzeichen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt.
Wichtig: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.