In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
Schulpflichtig werden:
- bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September (2012) vollenden werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können weiterhin Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Im Rahmen der Schulstrukturreform werden seit dem Jahre 2004 für Schulanfänger sogenannte Maßnahmen zur Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Diese Feststellung ist erforderlich, weil Kinder deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, verpflichtet sind, im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt daher bereits im Mai des Vorjahres.
Anmeldung in Barsinghausen:
Die Eltern melden ihr Kind im Mai/Juni in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
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