Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
Bis ca. 16,00 € (ggf. weitere Gebühren für die Verwahrung/Rücksendung einer ZB II bei finanzierten Fahrzeugen)