Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in ein anderes Land ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in ein anderes Land ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Voraussetzung ist dabei, dass die/der Halterin/Halter ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Region Hannover hat.
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland wenden sich an die Zulassungsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich aufhalten. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Wohnsitz in Deutschland):
wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll:
Bis ca. 42,00 € (ggf. zzgl. Gebühren für Internationales Zulassungsheft)
Zusätzlich fallen Kosten beim Schilderhersteller an.
Wichtig, wenn die Ausfuhrsteuer nicht vorab gezahlt wurde: Bitte das unten stehende SEPA-Mandat ausdrucken und ausfüllen. Es müssen die Originalunterschriften der Zahlerin/des Zahlers und der Halterin/des Halters vorliegen.
Öffnungszeiten:
Das Bürgerbüro erreichen Sie:
Mo. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mi. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr