In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Originalunterlagen, die beglaubigt werden müssen.
Die entsprechenden Kopien werden im Bürgerbüro gefertigt.
Personenstandsurkunden (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden) können nur für Rentenzwecke beglaubigt werden. Ein entsprechender Nachweis des Rentenversicherungsträgers muss vorgelegt werden.
Alle weiteren Beglaubigungen von Personenstandsurkunden erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.
8,00 € je Beglaubigung
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)