Festumzüge / Laufveranstaltungen / Veranstaltung mit Rädern / Motorsport
Der Veranstalter von Festumzügen, Laufveranstaltungen, Veranstaltung mit Rädern (Radrennen) oder motorsportlichen Veranstaltungen hat vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung eine entsprechende Erlaubnis einzuholen.
Straßenfeste
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei der Inanspruchnahme von Straßenflächen, benötigt der Veranstalter von Straßenfesten eine besondere Erlaubnis.