Im Bürgerbüro erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung und alle weiteren Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Im Bürgerbüro erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung und alle weiteren Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)