Auf zahlreichen Parkplätzen in der Innenstadt ist die Parkzeit begrenzt. Die Ankunftszeit ist dabei auf der im Fahrzeug sichtbar auszulegenden Parkscheibe einzustellen.
Kontrollen durch den Verkehrsaußendienst sollen sicherstellen, dass die Parkscheibenpflicht eingehalten wird.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.