Auf Antrag erhält jede - natürliche - Person Auskunft über die im Führungszeugnis eingetragenen Verstöße und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person betreffen.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister (BZR) - in Bonn ausgestellt.
Die häufigsten Arten der Beantragung eines Führungszeugnisses:
- für private Zwecke: Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art O) Bitte denken Sie an die genaue Anschrift und Bezeichnung der Behörde und ggf. an das Aktenzeichen.
erweiterte Führungszeugnisse:
- für private Zwecke: Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art NE)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis Beleg-Art OE) Bitte denken Sie an die genaue Anschrift und Bezeichnung der Behörde und ggf. an das Aktenzeichen.