Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Nach einem Umzug muss die Anschrift bei der Ausweisbehörde auf dem Personalausweis sowie auf dem elektronischen Chip aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. mit der Anmeldung der Wohnung geändert werden.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügen ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis (Reisehinweise des auswärtigen Amtes beachten!).
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Neuer Personalausweis:
Am 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.
Zum Beispiel zwei digitale Fingerabdrücke. Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Der neue Personalausweis ist für das digitale Unterschreiben (die elektronische Signatur) vorbereitet. Wenn Sie diese Funktion nutzen möchten, können Sie ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben. Anbieter von Zertifikaten für die elektronische Signatur finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann ebenfalls vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
- Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)